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   BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14   

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https://dejure.org/2017,11591
BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14 (https://dejure.org/2017,11591)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2017 - VIII R 52/14 (https://dejure.org/2017,11591)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - VIII R 52/14 (https://dejure.org/2017,11591)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 126 Abs 1 Nr 2, AO § 126 Abs 2, AO § 152, AO § 109, AO § 121 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 102 S 2
    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • Bundesfinanzhof

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 Nr 2 AO, § 126 Abs 2 AO, § 152 AO, § 109 AO, § 121 Abs 1 AO
    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 3 Nr. 2 S. 1
    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs; Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung; Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs

  • rewis.io

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Heilung von Ermessensfehlern nach Erledigung der vorzeitigen Anforderung einer Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung - und die nicht hinreichende Begründung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung nach Fristverlängerung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach ErledigungundvorEinlegung des Einspruchs

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzverwaltung über Abgabefristen von Einkommensteuererklärungen belehrt

  • steuern-recht-wirtschaft.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Anforderung einer Steuererklärung ohne Begründung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Verspätungszuschlag bei einer vorzeitigen und rechtswidrigen Anforderung der Einkommensteuererklärung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Verspätungszuschlag aufgrund rechtswidrigen Ermessensverwaltungsakts

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 126 Abs 1 Nr 2, AO § 124 Abs 2, AO § 121, AO § 149 Abs 2
    Anforderung, Steuererklärung, Ermessensentscheidung, Erledigung, Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 257, 1
  • NVwZ-RR 2017, 628
  • BB 2017, 981
  • BStBl II 2018, 740
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 K 181/12

    Erledigung der vorzeitigen Anforderung einer Steuererklärung durch Abgabe

    Auszug aus BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Februar 2014  1 K 181/12 und die Festsetzung des Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer 2010 in Höhe von 880 EUR in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juni 2012 werden aufgehoben.

    Die hiergegen erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage und Klage gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2016, 429 veröffentlichten Urteil vom 20. Februar 2014  1 K 181/12 ab.

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 52/02, BFHE 205, 14, BStBl II 2004, 579).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Auszug aus BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
    b) Das für die Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche "berechtigte Interesse" der Kläger an der Feststellung, dass die Aufforderung zur vorzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung rechtswidrig gewesen sei, ist aufgrund der Festsetzung des Verspätungszuschlags gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
    Ob diese tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags erfüllt sind, ist eine von den Gerichten voll überprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsprechend anzuwenden, wenn ein Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hat (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2428/15

    Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als kurzfristig wirkendes Mittel der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, juris, Rn. 37 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 -, juris, Rn. 33; BFH, Urteil vom 17. Januar 2017 - VIII R 52/14 -, juris, Rn. 21, zu § 102 Satz 2 FGO; Decker, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 114 Rn. 43.1; W.-R. Schenke/ R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 113 Rn. 73 und 147; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2015, § 114 Rn. 61; die Frage offen lassend BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris, Rn. 32; ebenso Rennert, in: Eyermann/Fröhlich, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 88; a. A. Gerhardt, in: Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 114 Rn. 12d.
  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Zulässigkeit eines Einspruchs vor

    Mit Verfügung des Berichterstatters vom 11. Juli 2017 hat der Senat den Beklagten darauf hingewiesen, dass der Senat im Lichte einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/17, BFH/NV 2017, 777) auch prüfen müsse, ob die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 3. November 2015 dadurch unheilbar rechtswidrig geworden sei, dass sie sich erledigt habe, bevor der Beklagte die ihr zugrundeliegende Ermessensentscheidung der Klägerin gegenüber begründet habe.

    Hat sich der Verwaltungsakt vor der Einlegung des Einspruchs durch Zeitablauf oder in sonstiger Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt, ist eine Heilung nach § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO nicht mehr möglich, da die Heilung einen wirksamen Verwaltungsakt voraussetzt (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFH/NV 2017, 777).

    Die Anwendung der Vorschrift ist bei einer nach Erledigung des Verwaltungsakts nur noch in Betracht kommenden Fortsetzungsfeststellungsklage folglich ausgeschlossen ((BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, a.a.O.).

  • FG Münster, 10.02.2022 - 9 K 1547/21

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer eines selbständig tätigen

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (vgl. BFH, Urt. vom 11.03.2004 - VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579; BFH, Urt. vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl. II 2018, 740).
  • BFH, 15.01.2019 - II R 39/16

    Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten

    Ob diese tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags erfüllt sind, ist eine von den Gerichten voll überprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFHE 257, 1, BStBl II 2018, 740, Rz 23).
  • BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21

    AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der

    Sie soll verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben wird und die Behörde danach einen Verwaltungsakt gleichen Inhalts erlassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BFHE 257, 1, BStBl II 2018, 740, Rz 19).
  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1696

    Verwaltungsgerichtshof stellt Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung für die

    Nach Eintritt der Erledigung war eine Heilung des Bescheids ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 18; BFH, U.v. 17.1.2017 - VIII R 52/14 - BFHE 257, 1 Rn. 19 m.w.N.; VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508/04 - BeckRS 2006, 22823 Rn. 38 m.w.N.) und ist vom Beklagten zurecht auch nicht versucht worden.
  • FG München, 08.06.2021 - 5 K 379/20

    Abgabefrist für eigene Steuererklärung eines Beraters

    d) Die Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor dem 29. Februar 2020 hat sich durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2018 am 29. Februar 2020, also nach Klageerhebung erledigt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BStBl II 2018, 740 ).
  • FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

    Eine Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 102 Satz 2 FGO ist nur möglich, solange der Verwaltungsakt noch wirksam ist, und kommt deshalb bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht in Betracht (BFH, Urteil vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl II 2018, 740).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.06.2021 - 3 K 482/17

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach

    Die rechtswidrige Verkürzung dieser Frist auf den 31. August 2016 rechtfertigt keine Festsetzung eines Verspätungszuschlags, da das Versäumnis der Kläger aufgrund der fehlenden Begründung der Vorabanforderung zumindest auch entschuldbar war (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFHE 257, 1, BStBl II 2018, 740).

    Aus der formelhaften Begründung "im Hinblick darauf, dass die Arbeitslage im Finanzamt das erfordert", war für die Klägerin nicht erkennbar, aus welchem konkreten Grund gerade für sie die Abgabefrist verkürzt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFH/NV 2017, 777 für den Fall der Begründung "im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens"; FG Hamburg, Urteil vom 27. April 2012 6 K 95/11, EFG 2012, 2256).

  • FG München, 08.02.2023 - 4 K 1671/20

    Verspätungszuschlag und Ermessen

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579; BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BStBl. II 2018, 740).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 1 K 2026/22

    Besteuerung von Renten eines nach Portugal ausgewanderten Rechtsanwalts mit

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1698

    Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL -

  • FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1700

    Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL -

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1699

    Ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern - Zum Nachweispflichtkonzept

  • FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der

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